Informationen für Leistungserbringer

Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) wurde 2007 im fünften Sozialgesetzbuch (SGB) verankert. Der Bundesrahmenvertrag ist zum 1.1.2023 in Kraft getreten und bundesweit wird nun über die regionale Umsetzung diskutiert und verhandelt. Im Vordergrund der Überlegungen sollte hierbei nicht "bundesweit einheitlich" sondern "bundesweit gut“ stehen!

Unabhängig von der jeweiligen Vertragsstruktur ist eine gute Zusammenarbeit zwischen dem/der primärversorgenden Hausarzt/Hausärztin, dem SAPV-Team und den Krankenhäusern, welche zunehmend häufiger im Rahmen des Entlassmanagements Verordnungen zur SAPV ausstellen, notwendig. Hier eine von uns empfohlene „Netiquette“ zur Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Hausarzt/Hausärztin, SAPV-Team und den Krankenhäusern.

Die SAPV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) regelt die SAPV-Leistungserbringung. Anspruch auf Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung haben Patienten und Patientinnen, die an einer progredient verlaufenden, nicht heilbaren Erkrankung leiden. Die Krankheit ist dabei so weit fortgeschritten, dass die Lebenserwartung begrenzt ist und gleichzeitig ein besonderer Unterstützungsbedarf besteht, z.B. durch eine hohe Symptomlast. Die kurativ ausgerichtete Behandlung ist weitgehend abgeschlossen und ist in eine symptomorientierte Therapie mit palliativer Zielsetzung übergegangen. Im Vordergrund der Betreuung steht die psychosoziale Begleitung und der Erhalt der Lebensqualität.

Zu den im Rahmen der SAPV behandelbaren Krankheiten zählen neben den onkologischen Erkrankungen auch nicht maligne Krankheitsbilder wie z.B. Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Schlaganfall und Multiple Sklerose (MS), chronische Lungenerkrankungen (COPD, Emphysem), oder terminale Herz- und Niereninsuffizienzen.

SAPV-Richtlinie

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Verordnung von SAPV-Leistungen

Verordnung Muster 63 (PDF)
Ausfüllanleitung Muster 63 (PDF)
(Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Seite 125 vom Juni 2023)

Themenseite SAPV der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Abrechenbarkeit der Verordnung im EBM

Erstverordnung
Folgeverordnung

Cannabis

Cannabis als Medizin: Hinweise der Bundesopiumstelle für Ärzte

Cannabis als Medizin: Hinweise für Patienten
Cannabis – Potential und Risiken. Eine wissenschaftliche Analyse

Begutachtungsrichtlinien des MDK

Begutachtungsanleitung für die SAPV durch MDK und GKV (PDF)
(Stand 02/2019)

Zum Umgang mit Off-Label-Use in der Palliativmedizin

Off label Use Broschre smDr. Constanze Rémi MSc und Prof. Dr. Claudia Bausewein PhD MSc, Kompetenzzentrum Palliativpharmazie mit Zentralstelle Off-Label-Use, Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin, LMU Klinikum München & Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (Hrsg.)

2. überarbeitete Auflage: Februar 2020

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Zum Umgang mit dem Wunsch nach Suizidassistenz in der Hospizarbeit und Palliativversorgung

Off label Use Broschre smEmpfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin

Herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin

Stand: September 2021

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Zum Umgang mit Betäubungsmitteln in der ambulanten Palliativversorgung

Off label Use Broschre smFragen und Antworten rund um die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV).

Herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und der Bundesopiumstelle im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

3. überarb. Auflage Juni 2016
(1. Auflage: November 2012)

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Methadon bei Krebspatienten

Stellungnahme der DGHO (PDF)
Information für Patienten (PDF)

Palliative Care – Praktisch – Auf den Punkt

Informations- und Schulungsfilme für Mitarbeitende in Alten- und Pflegeheimen (auch für Angehörige von Interesse), 02/2022

Welche Themen werden hier gut verständlich bearbeitet? -WANN ist man palliativ? -WAS sind die häufigsten Symptome am Lebensende? -IST Morphin gefährlich? -WIE VIEL Nahrung und Flüssigkeit braucht ein Mensch am Lebensende? -WER entscheidet über eine Therapie?

https://www.chv-ibb.org/filme