Informationen für Patienten/Patientinnen und Zugehörige
Auf die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) haben gesetzlich Versicherte Leistungsanspruch nach §§ 37b und 132d SGB V, wenn sie unter einer unheilbaren, fortgeschrittenen und fortschreitenden Erkrankung leiden, ihre Lebenszeit dadurch begrenzt wird und ein besonders hoher Versorgungsaufwand besteht.
Speziell im letzten Lebensabschnitt besteht oft ein dringender Wunsch der Patienten und Patientinnen, in ihrem gewohnten häuslichen Umfeld zu verbleiben. Aus Unkenntnis und in der Erwartung der besonderen Umstände auch im Hinblick auf die tägliche Pflege wird in der Not hier oft der Weg ins Krankenhaus genommen.
In der Regel ist es der/die Hausarzt/Hausärztin, der/die schwerkranke Menschen bis zum Tode versorgt. Der/die engagierte Hausarzt/Hausärztin kennt die Möglichkeiten und die Netzstrukturen in seinem/ihrem Umfeld und kann je nach Notwendigkeit für die Versorgung seiner/ihrer Patienten/Patientinnen qualifizierte Palliativ-Ärzte/Ärztinnen und/oder Palliativ-Pflegedienste hinzuziehen. Bei allen Fragen zur palliativen Versorgung am Lebensende sollte zunächst der/die Hausarzt/Hausärztin konsultiert werden.
Die SAPV ist eine zusätzliche Leistung und ergänzt die Versorgung durch Hausärzte/Hausärztinnen, Fachärzte/Fachärztinnen, Pflegedienste, Hospizdienste u. a. Dieses ergänzende Versorgungsangebot wird für besonders komplexe Versorgungssituationen bereit gehalten, um zu gewährleisten, dass Patienten/Patientinnen möglichst zu Hause bleiben und ungewollte Krankenhauseinweisungen vermieden werden können.
Auf die SAPV haben gesetzlich Versicherte Leistungsanspruch, wenn sie unter einer unheilbaren, fortgeschrittenen und fortschreitenden Erkrankung leiden und ihre Lebenszeit dadurch begrenzt ist. Zusätzlich muss ein besonders hoher Versorgungsaufwand bestehen und die psychosoziale Begleitung sowie der Erhalt der Lebensqualität steht im Vordergrund. Ihr/Ihre Hausarzt/Hausärztin und jede/r niedergelassenen Facharzt/Fachärztin kann die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung verordnen.
Die SAPV-Teams, auch Palliative-Care-Teams (PCT) genannt, bestehen in Nordrhein aus besonders qualifizierten Ärzten/Ärztinnen, Pflegepersonen und deren Koordinationsteams. Das Leistungsspektrum reicht von der Beratung von Patienten/Patientinnen, Zugehörigen und an der Versorgung Beteiligten bis hin zur umfassenden und vollständigen Palliativversorgung.
Sie beinhaltet - je nach Bedarf - die palliativpflegerische bzw. palliativmedizinische (Mit)behandlung sowie die Koordination der Palliativversorgung. Die SAPV ist in die bestehenden, vernetzten Versorgungsstrukturen vollständig integriert. SAPV-Teams werden dann tätig, wenn es aus Sicht der Primärversorger notwendig ist.
Der/die Patient/in (oder Betreuer/in) muss der Versorgung nach SAPV zustimmen. Nach Erledigung der Formalien (Verordnung nach Muster 63, MDK-Schnellbegutachtungsbogen etc.) werden alle beteiligten Instanzen des SAPV-Teams informiert und koordiniert. Entsprechend der Verordnung erfährt der/ide Patient/in die veranlasste, ggf. tägliche, Versorgung, mit einer 24-h-Erreichbarkeit für die pflegerische und ärztliche Betreuung.
Aufgrund der intensiven Betreuung soll eine ggf. unerwünschte Einweisung in ein Krankenhaus vermieden werden. Die SAPV-Teams in Nordrhein haben sich auf eine gemeinsame Qualitätskontrolle verständigt. Hierbei konnte nachgewiesen werden, dass über 92 % der behandelten Patienten/Patientinnen in der selbstgewählten Häuslichkeit versterben konnten.
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