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Stellungnahmen

24. Oktober 2023

Palliativ - Gesamtvertrag durch VSTN angestrebt

Der VSTN strebt, im Rahmen der regionalen Umsetzung des Bundesrahmenvertrags SAPV, den Abschluss eines „Palliativ-Gesamtvertrages“ an. Dieser soll, über die bloße Anpassung der bisherigen SAPV-Verträge hinaus, weitere Versorgungsstufen der palliativen Betreuung miteinbinden.

Über einen gemeinsamen Vertrag aller an der palliativen Versorgung beteiligten Leistungserbringer, mit definierten Schnittstellen und Behandlungspfaden, soll die palliative Versorgung durchgehend an den Bedarfen der Patienten und Patientinnen ausgerichtet und ein schneller, bedarfsorientierter Wechsel zwischen den einzelnen Versorgungsstufen möglich werden.

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26. Juli 2020

Positionierung des Verbunds der SAPV-Teams Nordrhein e.V. zum Paragraf 217 StGB und der angestrebten Neuregelung der Suizidbeihilfe

Der Vorstand des VSTN e.V. hat aufgrund der Kontroversität des Themas die Mitglieder des Verbunds zu einem Workshop eingeladen. Zielsetzung des Workshops war, eine breite Diskussion mit möglichst vielen Mitarbeitenden der im VSTN e.V. zusammengeschlossenen SAPV-Teams zu führen und eine im Verbund getragene Positionierung zu finden. Dies ist gelungen.

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23. April 2020

Schnelle Einigung mit den Krankenkassenverbänden erreicht! Die Versorgung von Sterbenden und Schwerstkranken kann damit hoffentlich auch unter den erschwerten Bedingungen der CoViD-Pandemie aufrechterhalten werden.

Der Bereich Nordrhein gehört mit dem Landkreis Heinsberg zu einem der besonders von der COVID-19-Pandemie betroffenen Gebiete in Deutschland.

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23. April 2020

Für eine würdevolle Versorgung von Sterbenden und Schwerstkranken  in Pandemiezeiten in Heimen und Zuhause

Das Management der Covid-19-Pandemie scheint insbesondere in stationären Pflegeeinrichtungen oftmals alleinig vom Gedanken gesteuert, das Risiko für Infektionen zu minimieren. In der Folge führen Zimmerquarantänen und Besuchsverbote teils zu einer nur schwer ertragbaren Situation für schwerstkranke und sterbende Menschen.

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23. November 2019

Positionspapier der AG „Ambulante Palliativversorgung“ aus Nordrhein zum vorgesehenen bundeseinheitlichen Rahmenvertrag für die Durchführungen der Leistungen nach § 37b SGB V

Ambulante Palliativversorgung in Nordrhein: Was wurde erreicht?

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BHO 2891

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