Stellungnahmen
VSTN e.V. unterstützt die Bedeutung hausärztlicher Versorgung am Lebensende
DEGAM und DGP sind sich einig: „Die hausärztliche Betreuung wird auch neben der SAPV – selbst bei Vollversorgung – fortgeführt. Für schwerstkranke und sterbende Patientinnen und Patienten im häuslichen Umfeld ist eine eng verzahnte hausärztliche wie palliativmedizinische Versorgung essentiell“.
Palliativ - Gesamtvertrag durch VSTN angestrebt
Der VSTN strebt, im Rahmen der regionalen Umsetzung des Bundesrahmenvertrags SAPV, den Abschluss eines „Palliativ-Gesamtvertrages“ an. Dieser soll, über die bloße Anpassung der bisherigen SAPV-Verträge hinaus, weitere Versorgungsstufen der palliativen Betreuung miteinbinden.
Über einen gemeinsamen Vertrag aller an der palliativen Versorgung beteiligten Leistungserbringer, mit definierten Schnittstellen und Behandlungspfaden, soll die palliative Versorgung durchgehend an den Bedarfen der Patienten und Patientinnen ausgerichtet und ein schneller, bedarfsorientierter Wechsel zwischen den einzelnen Versorgungsstufen möglich werden.
Positionierung des Verbunds der SAPV-Teams Nordrhein e.V. zum Paragraf 217 StGB und der angestrebten Neuregelung der Suizidbeihilfe
Der Vorstand des VSTN e.V. hat aufgrund der Kontroversität des Themas die Mitglieder des Verbunds zu einem Workshop eingeladen. Zielsetzung des Workshops war, eine breite Diskussion mit möglichst vielen Mitarbeitenden der im VSTN e.V. zusammengeschlossenen SAPV-Teams zu führen und eine im Verbund getragene Positionierung zu finden. Dies ist gelungen.
Schnelle Einigung mit den Krankenkassenverbänden erreicht! Die Versorgung von Sterbenden und Schwerstkranken kann damit hoffentlich auch unter den erschwerten Bedingungen der CoViD-Pandemie aufrechterhalten werden.
Der Bereich Nordrhein gehört mit dem Landkreis Heinsberg zu einem der besonders von der COVID-19-Pandemie betroffenen Gebiete in Deutschland.
Für eine würdevolle Versorgung von Sterbenden und Schwerstkranken in Pandemiezeiten in Heimen und Zuhause
Das Management der Covid-19-Pandemie scheint insbesondere in stationären Pflegeeinrichtungen oftmals alleinig vom Gedanken gesteuert, das Risiko für Infektionen zu minimieren. In der Folge führen Zimmerquarantänen und Besuchsverbote teils zu einer nur schwer ertragbaren Situation für schwerstkranke und sterbende Menschen.
Positionspapier der AG „Ambulante Palliativversorgung“ aus Nordrhein zum vorgesehenen bundeseinheitlichen Rahmenvertrag für die Durchführungen der Leistungen nach § 37b SGB V
Ambulante Palliativversorgung in Nordrhein: Was wurde erreicht?