Schnelle Einigung mit den Krankenkassenverbänden erreicht!
Durch Infektionen mit dem Virus SARS-CoV-2 werden viele Patienten mit schweren Atemwegserkrankungen erwartet. Bundesweit räumen Krankenhäuser ihre Betten, um für den erwarteten Ansturm gewappnet zu sein. In der Folge erhöht sich die Arbeitsbelastung und der Druck auf die ambulante Patientenversorgung, in der stationäre Behandlungsfälle übernommen und weitergeführt bzw. Patienten versorgt werden, die in der aktuellen Situation einer stationären Behandlung bedürften, aber nicht aufgenommen werden können.
Auch im ambulanten Setting erkrankt medizinisches und pflegerisches Personal oder muss infolge eines Kontakt zu Coronavirus-Trägern in die häusliche Isolation. Zusätzlich ist die tägliche Versorgung der Patient*innen durch den aufwändigen Infektionsschutz infolge der zahlreichen und mittlerweile unübersichtlichen Verbindungen und Kontakten zu Infizierten mit erheblichem Arbeits- und Zeitaufwand verbunden.
In der Spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) sind einige Leistungserbringer in Sorge, dass sie bei einem weiteren Anschwellen der Pandemie die Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Patienten nicht mehr gewährleisten können. Damit würde eine nicht geringe Anzahl an besonders vulnerablen Patienten ohne umfassende palliative Versorgung mit höchster Symptomlast zurückbleiben.
Die bestehenden Strukturen der SAPV-Verträge haben eine Belastung durch eine Pandemie nicht vorgesehen. Der Vorsitzende des Verbunds der SAPV-Teams Nordrhein e.V., Dr. med. Ulrich Grabenhorst, hat die dem Verbund angeschlossenen SAPV-Teams in Nordrhein bereits zu Beginn der Corona-Krise aufgefordert, entschlossen und mutig zu handeln und alles Notwendige zu unternehmen, um die Versorgung aufrechtzuerhalten. Die Beantwortung wirtschaftlicher Fragestellungen solle auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Die SAPV-Teams sind sich einig, dass die gegenüber den Menschen übernommene Verantwortung wahrgenommen und die aktuelle Situation gemeinsam im Interesse der Gesellschaft überstanden werden muss.
Um die aktuell an der Belastungsgrenze arbeitenden SAPV-Teams in den kommenden Wochen in ihrem täglichen Tun zu entlasten, haben die Teams Vorschläge für arbeitserleichternde Maßnahmen an den Vorsitzenden herangetragen. Der Vorstand des VSTN e.V. hat diese Vorschläge zur Sicherstellung der SAPV bei den Krankenkassenverbänden eingereicht. Dr. Grabenhorst drückte gegenüber den SAPV-Teams und den Kostenträgern die Hoffnung aus, dass die gefundenen pragmatischen Lösungen, auch wenn sie nicht vertragskonform sind, von den Krankenkassen akzeptiert werden.
Erfreulicherweise ist es dann innerhalb weniger Tage gelungen, sich mit den Vertretern der Krankenkassen auf zahlreiche Punkte zur Arbeitserleichterung zu einigen. Eckpunkte der Einigung sind der vereinfachte Einsatz von ärztlichem und pflegerischem Personal. Dieses kann z.B. entsprechend der Versorgungsnotwendigkeit kurzfristig eingestellt und eingesetzt werden. Die Teams können damit erkrankte Teammitglieder kurzfristig ersetzen und die Patientenversorgung sichern. Weiter werden die vertraglichen Vorgaben zur persönlichen Inaugenscheinnahme des Patienten gelockert. Im administrativen Bereich beziehen sich die Erleichterungen auf das Management der Verordnungen. Diese können, wenn die Hausarztpraxis z.B. durch die CoViD-Pandemie geschlossen ist, von Palliativärzten des SAPV-Team ausgestellt werden. Es ist somit sichergestellt, dass es beim Ausfall der hausärztlichen Versorgung eines Palliativpatienten nicht zu Versorgungsbrüchen kommt. Die Fristen zur Vorlage von Unterlagen bei den Kostenträgern werden verlängert.
Die Kostenträger sprechen den Leistungserbringern ihr Vertrauen aus, dass diese die Patientenversorgung im häuslichen Umfeld einzelfall- und situationsgerecht– sicherstellen.
Der VSTN e.V. sieht durch die getroffene Vereinbarung die Sicherstellung der SAPV auch in Zeiten der Pandemie ein deutliches Stück abgesicherter. Die Teams können sich jetzt mit ganzer Kraft der Patientenversorgung widmen.